:Full Service Lohn

Die Erstellung der Lohnbuchführung bedeutet für Sie und Ihr Unternehmen die Einhaltung zahlreicher Regeln, Termine und Fristen. Zudem unterliegt sie ständigen gesetzlichen Änderungen. Durch unseren Full-Service Lohn können Sie diese Aufgaben [737 KB] einfach uns übertragen.

Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung der Tätigkeiten Ihrer Lohnbuchführung in unserer Kanzlei – von der Erfassung der Stamm- und Bewegungsdaten bis zur Auswertung, der direkten Weiterleitung der Zahlungssätze an Banken sowie der Erstellung von Berichten und Statistiken.

Unser Angebot - Ihr Vorteil

Unser Full-Service Lohn bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • zeitnahe Erfüllung gesetzlicher Pflichten
  • keine Software Ihrerseits notwendig
  • kein spezielles Personal zur Erstellung der Lohnbuchführung in Ihrem Unternehmen erforderlich
  • ein Ansprechpartner in unserer Kanzlei für Sie und Ihre Mitarbeiter
  • kein Ausfallrisiko, da die Lohnbuchführung durch unsere Kanzlei erfolgt

Leistungsbeschreibung

Wir übernehmen die komplette Lohnbuchführung mit folgenden Leistungen für Sie:

  • Erfassung der Stamm- und Bewegungsdaten
  • Durchführung der Lohnabrechnung
  • Meldungen an Institutionen
  • Erstellung von Archiv-CD
  • Erstellung von Bescheinigungen
  • Erstellung von Sonderauswertungen (z. B. abteilungsbezogene und/oder statistische Auswertungen)

Sie erhalten von uns die Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter
und folgende Auswertungen als Standard:

  • Brutto/Netto-Formular
  • Sozialversicherungsnachweis
  • Datenübermittlungsprotokoll Lohnsteuerbescheinigung
  • Arbeitszeitkonto
  • Lohnjournal
  • Zahlungen Krankenkassen/Finanzamt
  • Sammelauftrag und Datenübermittlungsprotokolle zu Zahlungen bzw. Überweisungsträger oder DTAUS
  • Buchungsbelege

Sie möchten unseren Full-Service Lohn nutzen?

Dann schließen wir mit Ihnen einen Beratungsvertrag ab, der alle zu vereinbarenden Leistungen umfasst. Für die anfallenden Arbeiten berechnen wir Ihnen, in Abhängigkeit vom Aufwand, einen festen Stundensatz. Optional können wir auch eine Aufwandspauschale (z. B. in Abhängigkeit der Anzahl Ihrer Mitarbeiter) vereinbaren.

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