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Alle Steuerberater sind an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden.

Diese Vergütungsverordnung hat den Charakter eines Verbraucherschutzgesetzes, da es den Gebührenrahmen bestimmt und somit überhöhte Gebührenansprüche unterbindet.

Die Höhe der Gebühr setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, aus dem Gegenstandswert, der sich nach der Höhe der jeweiligen Einkünfte richtet, und aus dem Zehntelsatz einer festgeschriebenen Gebühr für diesen Gegenstandswert.

Ein vorgegebener Ermessens-Spielraum von 1/10 - 40/10 bzw. von 1/20 - 12/20 gibt dem Steuerberater die Möglichkeit den Schwierigkeitsgrad und die Berarbeitungsdauer zu berücksichtigen.

Je schwieriger oder zeitintensiver der Vorgang ist, desto höher der Zehntelsatz.

Je einfacher der Vorgang zu bearbeiten ist, desto niedriger der Zehntelsatz.

Beispiel

Gegenstandswert 1/10 6/10
6.000,00 € 35,50 € 213,00 €
13.000,00 € 55,20 € 331,20 €
25.000,00 € 72,00 € 432,00 €
50.000,00 € 109,80 € 658,80 €

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